Satzung und Formalitäten
Die OTB-Vereinssatzung ist seit dem 4.8.2011 im Vereinsregister eingetragen. Diese und unsere Beitragsordnung und Eintrittserklärung finden sie rechts.
Und noch ein Tipp:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie SGB XII, Kindergeld- bzw. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sowie Berechtigte nach dem AsylbLG (§ 2 und § 3), haben die Möglichkeit, auf Antrag einen Zuschuss für den Vereinsbeitrag des OTB von ihrer leistungsbewilligenden Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) zu bekommen. Der Zuschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt.