Satzung und Formalitäten
Die OTB-Vereinssatzung ist seit dem 4.8.2011 im Vereinsregister eingetragen. Diese und unsere Beitragsordnung und Eintrittserklärung finden sie rechts.
Und noch ein Tipp:
Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie SGB XII, Kindergeld- bzw. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sowie Berechtigte nach dem AsylbLG (§ 2 und § 3), haben die Möglichkeit, auf Antrag einen Zuschuss für den Vereinsbeitrag des OTB von monatlich 10 EUR von ihrer leistungsbewilligenden Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) zu bekommen. Der Zuschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt.